EU AI Act Artikel 10 — Daten-Governance für Hochrisiko-KI
Was der EU AI Act Artikel 10 für die Governance von Trainingsdaten verlangt: Provenienz, Qualitätskontrolle, Voreingenommenheitsbewertung und wie zertifizierte synthetische Daten diese Anforderungen erfüllen.
Artikel 10 des EU AI Acts verlangt, dass Trainings-, Validierungs- und Testdatensätze für Hochrisiko-KI-Systeme relevant, repräsentativ und frei von Fehlern sind — mit dokumentierten Daten-Governance-Praktiken.
In der Praxis entsteht damit eine Datenprovenienzpflicht: Organisationen müssen nachweisen können, woher ihre Trainingsdaten stammen, wie sie vorbereitet wurden und welche Qualitätskontrollen angewendet wurden.
Was Artikel 10 konkret verlangt
Artikel 10 schreibt vor, dass Trainingsdaten angemessenen Daten-Governance-Praktiken unterliegen müssen, relevant und repräsentativ für den beabsichtigten Verwendungszweck sind, soweit möglich fehlerfrei und vollständig sind sowie angemessene statistische Eigenschaften aufweisen.
Synthetische Daten und Artikel 10
Zertifizierte synthetische Datensätze erfüllen die Anforderungen des Artikels 10, indem sie eine dokumentierte Provenienz, validierte Qualitätswerte und kryptografische Integrität bereitstellen — bei gleichzeitiger Reduzierung der Exposition gegenüber sensiblen personenbezogenen Daten.
CertifiedData.io provides cryptographic certification infrastructure for synthetic datasets and AI artifacts, producing tamper-evident records for audit and EU AI Act compliance.