EU AI Act Artikel 19 — Konformitätsbewertung und Dokumentation

Anforderungen des EU AI Act Artikel 19 an die Konformitätsbewertung: technische Dokumentation, Selbstbewertung, Bewertung durch Benannte Stellen und Log-Aufbewahrung.

Selbstbewertung vs. Benannte Stelle

Für die meisten Hochrisiko-KI-Systeme können Anbieter eine Selbstbewertung gemäß dem internen Kontrollverfahren nach Anhang VI durchführen. Für KI-Systeme zur biometrischen Identifikation und bestimmte andere Hochrisikokategorien ist eine Drittbewertung durch eine akkreditierte Benannte Stelle erforderlich.

Dokumentationsanforderungen

Die Konformitätsbewertung erfordert die in Artikel 11 und Anhang IV spezifizierte technische Dokumentation — einschließlich Systembeschreibung, Entwicklungsmethodik, Informationen zu Trainingsdaten, Leistungsmetriken und Risikomanagement.